Rechtliche Grundlagen für unsere Dienstleistungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen MetteCarof Reinigungsservice (nachfolgend "Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von Reinigungsdienstleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. der getroffenen Vereinbarung.
(2) Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
(3) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
(1) Der Auftraggeber stellt die zu reinigenden Räumlichkeiten zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung und sorgt für freien Zugang.
(2) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über besondere Gefahren und Eigenarten der zu reinigenden Objekte.
(3) Wertgegenstände und empfindliche Objekte sind vom Auftraggeber zu sichern oder zu entfernen.
(4) Der Auftraggeber stellt erforderliche Betriebsstoffe (Wasser, Strom) kostenlos zur Verfügung.
(1) Die Vergütung richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
(4) Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(1) Die Reinigungsarbeiten werden fachgerecht nach den allgemein anerkannten Regeln durchgeführt.
(2) Der Auftragnehmer kann mit der Durchführung der Arbeiten qualifizierte Subunternehmer beauftragen.
(3) Bei der Terminplanung wird auf die betrieblichen Belange des Auftraggebers Rücksicht genommen.
(4) Betriebsstörungen beim Auftraggeber, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, berechtigen zur Verschiebung der Termine.
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet die fachgerechte Ausführung der vereinbarten Leistungen.
(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Leistungserbringung, schriftlich zu rügen.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen wird der Auftragnehmer nach seiner Wahl nachbessern oder die Leistung wiederholen.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Die Haftung ist begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
(5) Der Auftragnehmer ist durch eine Betriebshaftpflichtversicherung versichert.
(1) Der Auftragnehmer unterhält eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung.
(2) Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der Versicherungsbedingungen.
(3) Auf Verlangen wird dem Auftraggeber eine Kopie der Versicherungspolice zur Verfügung gestellt.
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
(2) Diese Verpflichtung gilt auch für alle Mitarbeiter und Subunternehmer des Auftragnehmers.
(3) Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(1) Dauerschuldverhältnisse können von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Schriftform.
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
(2) Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der Vertragserfüllung verarbeitet.
(3) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit Einwilligung des Auftraggebers oder bei gesetzlicher Verpflichtung.
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Gerichtsstand ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
MetteCarof Reinigungsservice
Bahnhofstraße 12
80331 München
Deutschland
Telefon: +495381387847
E-Mail: [email protected]
Website: www.mettecarof.com
Stand: Juni 2025